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Die vereinseigenen Kajaks und Canadier stehen den Mitgliedern im Rahmen des Trainings und für ausgeschriebene Fahrten nach Absprache zur Verfügung. Vor dem Ausleihen muß der Eintrag im Fahrtenbuch erfolgen.
Teilnahme am Kurse und Veranstaltungen Trainingsbetrieb
o Teilnehmer muß Vereinsmitglieder sein
o Ausnahme - vom Verein auch für Nichtmitglieder angebotene Unternehmungen
o In Begleitung von Vereinsmitgliedern zur Vorstellung des Sports
Benutzung von Vereinseigentum ist erlaubt...
nur die dafür ausgewiesenen Boote
o im Rahmen eines Kurses nach Zuweisung eines Trainers, mit Eintrag ins Fahrtenbuch
o in Verbindung mit einem Mitglied zur Vorstellung des Sports mit Eintrag ins Fahrtenbuch
o selbständig, in Abklärung mit der Vorstandschaft bzw. Trainer mit Eintrag ins Fahrtenbuch
o Schäden sind zu melden - sonst Entzug des Rechts zur Ausleihe
o Boote im "trockenen", heißt ausgewischten Zustand zurück auf seinen Platz stellen
Fahrtenbuch
o bei Mitgliedern mit eigenen Bootsmaterial wird darum gebeten
o bei Gästen, welche Vereinseigentum benutzen verpflichtend
o bei Mitgliedern, welche Vereinseigentum benutzen verpflichtend,
-wenn Eintragung mehrmals missachtet wird, wird das Recht der Ausleihung entzogen.
Benutzung der Zehnercanadier
o in Absprache mit der Vorstandschaft, Vereinsinteressen gehen vor Einzelinteresse
o nach Eintragungen im Kalender neben Werkstatt
o Spenden werden erbeten
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